문서의 임의 삭제는 제재 대상으로, 문서를 삭제하려면 삭제 토론을 진행해야 합니다. 문서 보기문서 삭제토론 독일연방공화국 기본법 (문단 편집) === 제29조(연방영역 편성) === >(1) Das Bundesgebiet kann neu gegliedert werden, um zu gewährleisten, daß die Länder nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen können. Dabei sind die landsmannschaftliche Verbundenheit, die geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge, die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit sowie die Erfordernisse der Raumordnung und der Landesplanung zu berücksichtigen. >(2) Maßnahmen zur Neugliederung des Bundesgebietes ergehen durch Bundesgesetz, das der Bestätigung durch Volksentscheid bedarf. Die betroffenen Länder sind zu hören. >(3) Der Volksentscheid findet in den Ländern statt, aus deren Gebieten oder Gebietsteilen ein neues oder neu umgrenztes Land gebildet werden soll (betroffene Länder). Abzustimmen ist über die Frage, ob die betroffenen Länder wie bisher bestehenbleiben sollen oder ob das neue oder neu umgrenzte Land gebildet werden soll. Der Volksentscheid für die Bildung eines neuen oder neu umgrenzten Landes kommt zustande, wenn in dessen künftigem Gebiet und insgesamt in den Gebieten oder Gebietsteilen eines betroffenen Landes, deren Landeszugehörigkeit im gleichen Sinne geändert werden soll, jeweils eine Mehrheit der Änderung zustimmt. Er kommt nicht zustande, wenn im Gebiet eines der betroffenen Länder eine Mehrheit die Änderung ablehnt; die Ablehnung ist jedoch unbeachtlich, wenn in einem Gebietsteil, dessen Zugehörigkeit zu dem betroffenen Land geändert werden soll, eine Mehrheit von zwei Dritteln der Änderung zustimmt, es sei denn, daß im Gesamtgebiet des betroffenen Landes eine Mehrheit von zwei Dritteln die Änderung ablehnt. >(4) Wird in einem zusammenhängenden, abgegrenzten Siedlungs- und Wirtschaftsraum, dessen Teile in mehreren Ländern liegen und der mindestens eine Million Einwohner hat, von einem Zehntel der in ihm zum Bundestag Wahlberechtigten durch Volksbegehren gefordert, daß für diesen Raum eine einheitliche Landeszugehörigkeit herbeigeführt werde, so ist durch Bundesgesetz innerhalb von zwei Jahren entweder zu bestimmen, ob die Landeszugehörigkeit gemäß Absatz 2 geändert wird, oder daß in den betroffenen Ländern eine Volksbefragung stattfindet. >(5) Die Volksbefragung ist darauf gerichtet festzustellen, ob eine in dem Gesetz vorzuschlagende Änderung der Landeszugehörigkeit Zustimmung findet. Das Gesetz kann verschiedene, jedoch nicht mehr als zwei Vorschläge der Volksbefragung vorlegen. Stimmt eine Mehrheit einer vorgeschlagenen Änderung der Landeszugehörigkeit zu, so ist durch Bundesgesetz innerhalb von zwei Jahren zu bestimmen, ob die Landeszugehörigkeit gemäß Absatz 2 geändert wird. Findet ein der Volksbefragung vorgelegter Vorschlag eine den Maßgaben des Absatzes 3 Satz 3 und 4 entsprechende Zustimmung, so ist innerhalb von zwei Jahren nach der Durchführung der Volksbefragung ein Bundesgesetz zur Bildung des vorgeschlagenen Landes zu erlassen, das der Bestätigung durch Volksentscheid nicht mehr bedarf. >(6) Mehrheit im Volksentscheid und in der Volksbefragung ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wenn sie mindestens ein Viertel der zum Bundestag Wahlberechtigten umfaßt. Im übrigen wird das Nähere über Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung durch ein Bundesgesetz geregelt; dieses kann auch vorsehen, daß Volksbegehren innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren nicht wiederholt werden können. >(7) Sonstige Änderungen des Gebietsbestandes der Länder können durch Staatsverträge der beteiligten Länder oder durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates erfolgen, wenn das Gebiet, dessen Landeszugehörigkeit geändert werden soll, nicht mehr als 50.000 Einwohner hat. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates und der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages bedarf. Es muß die Anhörung der betroffenen Gemeinden und Kreise vorsehen. >(8) Die Länder können eine Neugliederung für das jeweils von ihnen umfaßte Gebiet oder für Teilgebiete abweichend von den Vorschriften der Absätze 2 bis 7 durch Staatsvertrag regeln. Die betroffenen Gemeinden und Kreise sind zu hören. Der Staatsvertrag bedarf der Bestätigung durch Volksentscheid in jedem beteiligten Land. Betrifft der Staatsvertrag Teilgebiete der Länder, kann die Bestätigung auf Volksentscheide in diesen Teilgebieten beschränkt werden; Satz 5 zweiter Halbsatz findet keine Anwendung. Bei einem Volksentscheid entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wenn sie mindestens ein Viertel der zum Bundestag Wahlberechtigten umfaßt; das Nähere regelt ein Bundesgesetz. Der Staatsvertrag bedarf der Zustimmung des Bundestages. >---- >① 연방영역은 주가 규모와 능력에 따라 주에 부과된 과제를 효과적으로 수행할 수 있도록 보장하기 위하여 새로 편성될 수 있다. 이때 인적 유대, 역사적·문화적 기준, 경제적 합목적성과 지역 개발 계획 및 주 계획의 필요성을 고려하여야 한다. >② 연방영역의 재편성을 위한 조치는 국민 표결로 확인을 요하는 연방 법률로 공표된다. 관련 주의 의견을 들어야 한다. >③ 주민투표는 기존의 주의 지역 또는 지역의 일부로부터 새로운 주 또는 새로이 구획되는 주가 구성될 때, 기존의 주(이하에서는 '해당 주')에서 행해진다. 해당 주가 계속 존립할지 아니면 새로운 주 또는 새로 구획된 주가 구성되어야 할지에 대하여는 표결에 부친다. 새로운 주 또는 새로이 구획되는 주의 구성에 관한 주민투표는 그 주의 장래의 지역에서 그리고 전체적으로 해당 주 중 주소속이 장차 변경될 지역들이나 일부지역에서 다수가 그 변경에 찬성할 때 가결된다. 주민투표는 해당 주의 지역에서 다수가 그 변경을 거부할 때 부결된다. 그러나 그러한 거부는 해당 주의 소속이 변경될 일부지역에서 3분의 2의 다수결로 변경에 동의할 때에는 해당 주의 전체지역에서 3분의 2의 다수결로 변경을 거부하지 않는 이상, 고려되지 아니한다. >④ 상호 관련성이 있으며 분리되어 있는 경제 및 거주지역이 여러 주에 걸쳐 있고 인구 100만명 이상인 경우 연방의회 선거권자 10분의 1이 이 지역에 단일한 주를 구성할 것을 주민청원으로 요구하는 경우에는 2년 내에 연방법률에 의하여 제2항에 따라 주소속의 변경 여부를 결정하든지 아니면 해당 주에서 주민질의를 실시할것을 결정하여야 한다. >⑤ 주민질의는 법률에서 제안된 주소속 변경에 관한 동의 여부를 확정한다. 법률은 최대 2개의 상이한 제안들을 주민질의에 부칠 수 있다. 주소속 변경에 다수가 동의하는 경우에는, 2년 이내에 연방법률에 의하여 주소속이 제2항에 따라 변경되는지 여부를 결정하여야 한다.주민질의에 부쳐진 제안이 제3항 제3문과 제4문의 규정에 상응하는 동의를 얻는 경우, 주민질의 실시 후 2년 내에 제안된 주의 구성을 위한 연방법률을 제정하여야 하며, 이 때에는 주민투표에 의한 동의가 더 이상 필요하지 않다. >⑥ 주민투표 및 주민질의에서 다수는 투표자의 다수로서 이는 연방의회 선거권자 4분의 1 이상에 해당하여야 한다. 그 밖에 주민투표, 주민청원, 주민질의에 관해서 자세히는 연방법률에서 정한다. 이 연방법률은, 주민청원이 5년의 기간 이내에는 반복될 수 없다고 규정할 수 있다. >⑦ 주의 지역에 대한 그 밖의 변경은 주소속이 변경될 지역이 인구 5만 명 이하인 경우에는 해당 주들 사이의 국가조약에 의하여 또는 연방참사원의 동의를 얻은 연방법률에 의하여 행할 수 있다. 이에 대하여 자세히는 연방참사원의 동의와 연방의회 재적의원 과반수의 동의를 요하는 연방법률에서 정한다. 이 연방법률은 관련된 구와 군의 청문을 규정하여야 한다. >⑧ 주는 소속지역에 또는 부분지역에 대한 재편성을 제2항부터 제7항의 규정과는 달리 국가조약에 의하여 규정할 수 있다. 이 때 해당 구와 군에 대해 청문을 하여야 한다. 국가조약은, 각 관련 주에서 주민투표에 의한 동의를 얻어야 한다. 국가조약이 주의 부분지역을 규율하는 경우, 동의는 이 부분지역에서의 주민투표에 한정할 수 있다. 제5문 후단은 이에 적용되지 아니한다. 주민투표의 경우 투표자의 다수로 가결하되, 이는 연방의회 선거권자의 4분의 1 이상에 해당하여야 한다. 이에 대해서 자세히는 연방법률에서 정한다. 국가조약은 연방의회의 동의를 요한다.저장 버튼을 클릭하면 당신이 기여한 내용을 CC-BY-NC-SA 2.0 KR으로 배포하고,기여한 문서에 대한 하이퍼링크나 URL을 이용하여 저작자 표시를 하는 것으로 충분하다는 데 동의하는 것입니다.이 동의는 철회할 수 없습니다.캡챠저장미리보기